24.01.2018 - 9 ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung beschließt 

1.       die ergänzende Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Tannenstraße/nördliche Hermann-Häcker-Straße“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.

2.       Planungsziele:
- Geltungsbereich 1: Flurstücke 40/4 und 41/4 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, Tannenstraße 1a siehe Beschluss Nr. 067/15/SVV Beschlussvorlage: 16/60/171 Stadtvertreterversammlung vom 10.12.2015

- Geltungsbereich 2: Flurstück 38,4 und 43/1 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, Tannenstraße 5 Änderung von Flächenausweisungen

- Bestimmung eines Geltungsbereiches über die Sicherung  eines Gebietes mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 BauGB

- Aufnahme schützenswerter Einzelbäume

3.       Gebietsabgrenzung: Die Geltungsbereiche umfassen gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage) die Flurstücke: 40/4, 41/4, 38/4 sowie 43/1 der Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn sowie den gesamten B-Plan-Bereich bezüglich der Festsetzungen zur Sicherung  des Gebietes mit Fremdenverkehrsfunktion und der Aufnahme schützenswerter Einzelbäume.

4.       Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=204&TOLFDNR=2959&selfaction=print