07.12.2017 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ziesig verlässt den Sitzungsbereich und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Bartelmann.

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss-Nr. 081/17/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.       die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn West“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB

2.      Planungsziele:

-    Schaffung eines zusätzlichen Baufeldes auf dem Grundstück Poststraße 48 für die Errichtung eines Einfamilienhauses in eingeschossiger Bauweise und für Stellplätze für den Eigenbedarf

-      Verschiebung der Baugrenzen auf den Grundstücken Waldstr. 10 und 11

3.      Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich 1 umfasst gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage) das Flurstück: 202 (Poststraße 48), Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn und der Geltungsbereich 2 umfasst die Flurstücke 18/1 und 18/4 (Waldstr. 10 und 11), Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35

4.       Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

5.       Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 35

 

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Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen