07.12.2017 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 07.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 081/17/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn West“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
2. Planungsziele:
- Schaffung eines zusätzlichen Baufeldes auf dem Grundstück Poststraße 48 für die Errichtung eines Einfamilienhauses in eingeschossiger Bauweise und für Stellplätze für den Eigenbedarf
- Verschiebung der Baugrenzen auf den Grundstücken Waldstr. 10 und 11
3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich 1 umfasst gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage) das Flurstück: 202 (Poststraße 48), Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn und der Geltungsbereich 2 umfasst die Flurstücke 18/1 und 18/4 (Waldstr. 10 und 11), Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35
4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
5. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 35