19.10.2017 - 12 ergänzender Abwägungs- und erneuter Satzungsbes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 073/17/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlunsborn beschließt:

 

  1. Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 14 „ Hof zur Asbeck“ vom 08.06.2017 (Beschluss-Nr. 041/17/SVV).
  2. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ergänzend zur Abwägung vom 03.05.2017 die erneute Stellungnahme der Forstbehörde (Einvernehmen) mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie den Betroffenen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  4. Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Hof zur Asbeck“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen