19.10.2017 - 12 ergänzender Abwägungs- und erneuter Satzungsbes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do, 19.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss-Nr. 073/17/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlunsborn beschließt:
- Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 14 „ Hof zur Asbeck“ vom 08.06.2017 (Beschluss-Nr. 041/17/SVV).
- Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat ergänzend zur Abwägung vom 03.05.2017 die erneute Stellungnahme der Forstbehörde (Einvernehmen) mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie den Betroffenen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Hof zur Asbeck“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.