20.04.2017 - 11 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ollhoff und Frau Westphal erläutern die Beschlussvorlage.

 

Es wird darüber diskutiert, die Festsetzung des Textteils unter Punkt 1.1 „Dauerwohnungen sind unzulässig“ zu streichen. Über diesen Vorschlag wird abgestimmt: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Die Stadtvertreter stimmen darüber ab, den Verbindungsweg im nördlichen Bereich in den Entwurf wieder aufzunehmen. Der Weg soll jedoch direkt an die nördliche Grundstücksgrenze gelegt werden: 14 Ja-Stimmen

 

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Beschluss-Nr. 034/17/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn,

 

  1. billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 "Dünengarten" und den geänderten Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).

 

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich der Begründung ist

            gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

            Die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind

           von der Auslegung zu benachrichtigen und erneut zur Abgabe einer Stellungnahme

            aufzufordern.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Festsetzung des Textteils unter Punkt 1.1 „Dauerwohnungen sind unzulässig“ wird gestrichen.

 

  1. Der Verbindungsweg im nördlichen Bereich soll wieder aufgenommen werden und direkt an der Grundstücksgrenze liegen.

 

Anlagen: B-Plan Nr. 49 Planzeichnung mit Textteil und Begründung, Stand 21.03.2017,

 

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Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=141&TOLFDNR=2337&selfaction=print