20.04.2017 - 11 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do., 20.04.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ollhoff und Frau Westphal erläutern die Beschlussvorlage.
Es wird darüber diskutiert, die Festsetzung des Textteils unter Punkt 1.1 „Dauerwohnungen sind unzulässig“ zu streichen. Über diesen Vorschlag wird abgestimmt: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Die Stadtvertreter stimmen darüber ab, den Verbindungsweg im nördlichen Bereich in den Entwurf wieder aufzunehmen. Der Weg soll jedoch direkt an die nördliche Grundstücksgrenze gelegt werden: 14 Ja-Stimmen
Beschluss-Nr. 034/17/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn,
- billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 "Dünengarten" und den geänderten Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
von der Auslegung zu benachrichtigen und erneut zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Festsetzung des Textteils unter Punkt 1.1 „Dauerwohnungen sind unzulässig“ wird gestrichen.
- Der Verbindungsweg im nördlichen Bereich soll wieder aufgenommen werden und direkt an der Grundstücksgrenze liegen.
Anlagen: B-Plan Nr. 49 Planzeichnung mit Textteil und Begründung, Stand 21.03.2017,
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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560,3 kB
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