20.04.2017 - 6 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 50 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do., 20.04.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage. Herr Sorge äußert Bedenken hinsichtlich der Abstandsflächen zum Wald, dem Bachlauf (Quellsumpf) und der Ausgleichsfläche für den Kägsdorfer Landweg. Herr Mothes erklärt, dass die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeiten zur Umsetzung prüfen werden.
Beschluss-Nr. 029/17/SVV:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Sondergebiet „Nahversorgung an der Reriker Str.“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
- Planungsziel: die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmittel-einzelhandel.
- Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 291/19, 291/18, 291/2, 291/17, 291/27, 291/31 sowie 476, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha.
- Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,3 kB
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