08.03.2017 - 9 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Die Ausschussmitglieder erkundigen sich nach den Bestimmungen zu Lärmpegeln. Hier wird es keine Änderung geben, auch der zukünftige Gewerbebetrieb muss die bisher geltenden Bestimmungen einhalten. Der Bebauungsplan wird nach Beschlussfassung und Bekanntmachung rechtskräftig

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1.   Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1.   Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 wird gebilligt.

 

Anlagen:

  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich Begründung Stand 17.02.2017,

Abwägung Stand 17.02.2017

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=139&TOLFDNR=2239&selfaction=print