25.01.2017 - 10 Gehölzschutzsatzung der Stadt Ostseebad Kühlung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kolakowski erläutert die Beschlussvorlage. Das Naturschutzausführungsgesetz M-V ist Grundlage für den gesetzlichen Schutz von Bäumen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Grundlage für die Baumschutzsatzungen der Kommunen.

Da der gesetzliche Schutz von Bäumen erst ab einem Stammumfang von mindestens 1,00 Meter gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden greift, besteht die Möglichkeit die Bäume durch eine entsprechende Gehölzschutzsatzung über den gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestschutz hinaus zu schützen. Nach in Kraft treten der vorliegenden Satzung werden die Bäume bereits ab einem Stammumfang ab 0,60 m in 1,30 m Höhe über dem Erdboden geschützt. Diese Festsetzung befindet  sich bereits in den meisten Bebauungsplänen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

Die Gehölzschutzsatzung soll den Schutz und die Erhaltungspflicht vom Bäumen im Einzelnen konkretisieren und Verbote für den Geltungsbereich formulieren. Verstöße gegen die Regelungen der Satzung sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet und entsprechende Bußgelder verhängt werden. Bei der Erarbeitung hat man sich an bereits gültigen Satzungen anderer Städte orientiert. Die Satzung wurde im Vorfeld zur Vorlage in den Ausschüssen mit der unteren Naturschutzbehörde sowie mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Rostock inhaltlich abgestimmt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die vorliegende Gehölzschutzsatzung für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage