25.01.2017 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung und Ergän...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage. Dem Aufstellungsbeschluss sind eine Reihe von Beratungen in den Ausschüssen vorangegangen. Damit eine Realisierung des Vorhabens möglich ist, muss der B-Plan geändert werden. Um den teilnehmenden Bürger eine bessere Vorstellung von dem zukünftigen Bauprojekt zu geben wurde eine Visualisierung gezeigt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt,

 

  1. beschließt die Aufstellung der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
  2. Planungsziele:
    Im Bootshafen soll an der Ostmole ein Gebäude für ein Jüngstensegelzentrum mit einer eigenen Slipanlage errichtet werden. Dazu ist die bisherige Verkehrsfläche „Ostmolen-Vorfläche“ in ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO umzuwidmen und der Geltungsbereich nach Norden zu erweitern.
  3. Gebietsabgrenzung:
    Der Geltungsbereich umfasst einen Bereich westlich der Ostmole und deren land- und wasserseitigen Vorflächen, Flurstück 21/1 (teilw.) der Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 1100 m² (s. Übersichtsplan in der Anlage).
  4. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung, Wismar beauftragt.
  5. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage