16.10.2025 - 6.5 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Kühlungsborn
- Datum:
- Do., 16.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beschluss:
66/2025/SVV – Antrag von 31 Wohnungen auf 35 Wohnung zu erhöhen
Ja- Stimmen 16 – Nein-Stimmen 3 - Enthaltungen 1
67/2025/SVV – Beschluss mit 35 Wohnungen (siehe Abstimmung unten)
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue Reihe - Mitarbeiterwohnungen“ für das Grundstück Neue Reihe 17 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
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Planungsziele:
Das Planungsziel lautet wie folgt: Abbruch des vorhandenen Bestandes und Errichtung eines neuen Wohngebäudes mit 35 Wohnungen und mindestens 10 PKW-Stellplätzen. Das Vorhaben dient der Schaffung von dringend benötigten Mietwohnraum für die Wohnbedürfnisse von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen z.B. Angestellten aus Hotellerie und Gastronomie unter Ausschluss von Eigentums-, Zweit- und Ferienwohnungen.
Zur konkreten Umsetzung dieser Planungsziele wird ein vorhabenbezogener B-Plan auf der Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgestellt und ein Durchführungsvertrag abgeschlossen (§ 12 BauGB).
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Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude und Anlagen auf dem Grundstück Neue Reihe 17, Flurstück 588/1 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, in einer Größe von 1.919 m² im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 28 „Neue Reihe – nördliches Teilstück i.d.F. der 1. Änderung (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238,4 kB
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