16.04.2015 - 11 Aufhebung des zum Entwurfs- und Auslegungsbesch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage und stellt klar, dass die Festsetzung einer sogenannten „untergeordneten Nutzung“ durch die neue Rechtsprechung nicht mehr zulässig ist und stattdessen eine „bestandsichernde Festsetzung“ beschlossen werden soll. Herr Langguth erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, die Neuerrichtung von Zweitwohnungen auszuschließen und bittet diesbezüglich um Prüfung. Frau Westphal erklärt, dass der Ausschluss von Zweitwohnungen in einem ausgewiesenen Wohngebiet nicht zulässig ist.

 

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Beschluss-Nr. 031/15/SVV

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. beschließt die Aufhebung des Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 Wohngebiet „Holmblick“ (Drucksache 17/60/007) der Stadtvertreterversammlung vom 19.02.2015 mit der Beschluss-Nr. 003/15/SVV.

 

  1. billigt den vorliegenden neu erarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 für das Wohngebiet "Holmblick" und den Entwurf der Begründung dazu.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:              11 Ja - Stimmen

                                                        4 Nein - Stimmen

                                                        1 Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage