Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1.    billigt den Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baltic Park“ vom 29.11.2022. Der Vorentwurf soll zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden versendet werden.
  2.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen:

Vorentwurf 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 mit Begründung vom 29.11.2022

 

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Sachverhalt

Nach einem langwierigen Abstimmungsprozess hat sich die Stadtvertretung mehrheitlich zur Wiederbelebung der Villa Baltic und einer touristischen Nutzung entschieden. Die Villa Baltic soll - auf den Flächen des ehemaligen Schwimmbades und dem entsprechenden Baufeld im rechtskräftigen B-Plan Nr. 16 von 2013 - durch einen Hotelneubau und weitere touristische Einrichtungen ergänzt werden. Die Planungen basieren auch auf dem städtebaulichen Konzept für Kühlungsborn-West vom Nov. 2021.

Der Aufstellungsbeschluss dazu wurde von der Stadtvertretung am 28.04.2022 gefasst. Da abweichend vom Aufstellungsbeschluss für den Veranstaltungssaal in einem separaten Planverfahren ein Standort außerhalb des Hotelneubaus gefunden werden soll, umfasst der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 in einem ersten Abschnitt die Villa Baltic und das geplante Hotel mit touristischer Infrastruktur sowie die neue Wendeanlage an der Ostseeallee, die bereits realisiert wurde und nicht mehr mit den Festsetzungen der B-Pläne 16 bzw. 26 („Strandwald“) übereinstimmt.

Damit soll für die zentralen Nutzungen im Baltic-Park das Bauleitplanverfahren frühzeitig eingeleitet werden, um eine baldige Sanierung der Villa Baltic realisieren zu können. Der beabsichtigte Gestaltungswettbewerb für das Hotel soll zeitnah durchgeführt werden.

Sobald ein Platz für die Veranstaltungshalle gefunden wurde (innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans 16), wird der gesamte Bereich des B-Planes Nr. 16, auch mit der künftigen Parkgestaltung, weiter überplant.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

23.000 €

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto 51102.56255000

 

 

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Anlagen

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