Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/30/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

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Sachverhalt

Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) vom 21.12.15 (GVOBl. M-V 2015, S. 612) § 2, - Aufgaben der Gemeinden – , haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen (§ 2, Abs. 1)

Gemeinden haben gemäß der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung – FwOV M-V) vom 21.04.17 (GSM-V. Gl. Nr. 2131-1-10) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Gebiet Schutzziele für die vorhandenen Gefahrenarten festzulegen. Grundlage für die Schutzziele bildet die Gefahren- und Risikoanalyse, die das Gefahrenpotential entsprechend den örtlichen Verhältnissen objektiv beschreibt. Entsprechend des Gefährdungspotentials des Gemeindegebietes bestimmen die Schutzziele das Schutzniveau, das mindestens erreicht werden soll. Die auf Grundlage standardisierter Schadensereignisse festgelegten Qualitätskriterien für die Schutzzielerfüllung formulieren dabei zu welchem Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen von den zur Verfügung stehenden Mitteln eingegriffen werden soll, um den eingetretenen Gefahrensituationen verhältnismäßig zu begegnen.

Die Schutzzielbestimmung und die Bestimmung über den Erreichungsgrad ist eine politisch zu verantwortende Entscheidung. Sie bestimmt die Qualität der Feuerwehr der Gemeinde.

Am 26.09.2019 wurde auf dieser Grundlage der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschlossen.

Unter Punkt 4, Seite 60 ff., des Brandschutzbedarfplanes erfolgte eine Gesamtübersicht der sich im Bestand befindlichen Fahrzeuge, unter Benennung des jeweiligen Baujahres. Folge dessen wurden unter Berücksichtigung vorbenannter Schutzziele, in der Maßnahmenübersicht unter Punkt 7.3, Seite 102, erforderliche Maßnahmen festgelegt, unter anderem auch die Neubeschaffung einer Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiter).

Mit dem Begriff Hubrettungsfahrzeuge werden laut DIN 14701 Drehleitern, Gelenkmastbühnen, Teleskopmastbühnen und ähnliche Fahrzeuge der Feuerwehr erfasst. Sie bestehen aus Fahrgestell, Aufbau und einem maschinell angetriebenen Hubrettungssatz mit oder ohne Rettungskorb. Drehleitern werden vorrangig zur Rettung von Menschen aus Notlagen, weiterhin auch zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung eingesetzt.

Die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Baujahr 1997, weist einen Getriebeschaden im Automatikgetriebe auf, weiterhin ist ein Ölwechsel mit Austausch des Ölfilters erforderlich. Beide Maßnahmen sind aufgrund fehlender Ersatzteilbeschaffung nicht umsetzbar. Ein vollständiger Getriebeschaden ist zu erwarten. Dieser hätte zur Folge, dass das Fahrzeug mit Eintritt des Totalschadens nicht mehr einsatzfähig ist. Im Fall einer Notlage wäre dementsprechend ein Hubrettungsfahrzeug aus den Umlandgemeinden anzufordern. Aufgrund der Anfahrtszeit des jeweiligen Fahrzeuges ist eine verzögerte Personenrettung zu befürchten.

Die zu erwartenden Beschaffungszeiten des Ersatzfahrzeuges, unter Berücksichtigung des gesetzlichen Vergabeverfahrens, sind erheblich und können bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Für die Dauer des Beschaffungszeitraumes und im Fall eines spontanen Ausfalls des Fahrzeuges, kann ein Ersatzfahrzeug für einen Tagessatz von ca. 600,00 Euro angemietet werden.

Das Land gewährt den Landkreisen gem. § 4a des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer.  Die Landkreise haben die Gemeinden an diesen Zuweisungen zu beteiligen. Ein entsprechender Fördermittelantrag kann mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Die Höhe der Fördermittel kann bis zu 250.000,00 Euro betragen.

Die Gesamtkosten für das Fahrzeug betragen derzeit ca. 1,2 Mio Euro.

Im Vergabeverfahren wird eine schnelle Lieferzeit für das Fahrzeug besonders berücksichtigt.

Aus vorbenannten Gründen wird dringend empfohlen das Beschaffungsverfahren umgehend einzuleiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

 

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto 12600.

 

 

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