Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/20/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die als Anlage beigefügte neugefasste Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung).

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation für die Kurabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen eine Kurabgabe.

 

Grundlage dafür ist die derzeit gültige Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Erhebung einer Kurabgabe vom 13. Februar 2007 in der 1. Änderungsfassung vom 17. Dezember 2007. Der gegenwärtige (nicht ermäßigte) Abgabesatz einschließlich Umsatzsteuer je Aufenthaltstag und Person beläuft sich auf EUR 2,00 (in der Hauptsaison) bzw. EUR 1,00 (in der Nebensaison). Die Jahreskurabgabe beträgt das 28fache des in der Hauptsaison geltenden Kurabgabesatzes, mithin z. Zt. EUR 56,00 (inkl. USt).

 

Durch die Novellierung des Kommunalabgabengesetztes und durch Erkenntnisse aus zahlreicher aktueller Rechtsprechung ist es notwendig, die Kurabgabesatzung neu zu fassen. Ebenso ist es nach geltender Rechtslage erforderlich die Kurabgabe auf der Grundlage einer entsprechenden Abgabenkalkulation zu erheben. Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr eine neue Kurabgabesatzung und eine neue Abgabekalkulation für den Erhebungszeitraum 2023 erstellt, die dieser Vorlage als Anlagen beigefügt sind.

 

Kurzdarstellung der Ergebnisse der Kalkulation:

 

Umlagefähiger Aufwand für Kurabgabe: EUR 6.108.740

 

Befreiung (100 %):

­          Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geb. – 1 Tag)

­          Personen mit einem GdB von 100, Begleitpersonen von Schwerbehinderten

­          Nahe Verwandte von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

Teilbefreiung (50 %):

 Kinder ab dem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres

 

Als Ergebnis Kalkulation wurden folgende kostendeckende Abgabesätze ermittelt:

In der Hauptsaison (vom 01.05. – 30.09.):

 ohne Teilbefreiuung    EUR 2,90

 mit Teilbefreiung     EUR 1,45

in der Nebensaison (vom 01.10. – 30.04.)

 ohne Teilbefreiuung    EUR 1,60

 mit Teilbefreiung    EUR 0,80

 

Jahreskurabgabe:

 ohne Teilbefreiung    EUR 67,50

 Mit Teilbefreiung    EUR 33,75

 

In den Abgabesätze ist die derzeit gültige Umsatzsteuer (7 %) enthalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

€ 474.000

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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