Beschlussvorlage der SPD-Fraktion - 2022/SPD/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Abänderung der Entscheidung der Stadtvertretung Ostseebad Kühlungsborn vom 16.12.2021 (BV 2021/10/189; Beschluss-Nr. 083/2021/SVV) beschließt diese, dass das betreffende Grundstück nicht veräußert, sondern im Wege eines Erbbaurechtsvertrages vergeben wird.

 

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Sachverhalt

Die SPD- Fraktion hat stets darauf bestanden, dass städtische Grundstücke nicht verkauft, sondern nur über ein Erbbaurecht zur Bebauung zur Verfügung gestellt werden sollen. Wir weisen darauf hin, dass es dazu einen Beschluss der SVV gibt.

Unser Bestreben ist es, nachfolgenden Generationen die Möglichkeit zu geben über städtisches Eigentum frei verfügen zu können.

Mit der Vergabe eines Erbbaurechts behält die Stadt einen größeren Einfluss auf die Entscheidungen bezüglich des Grundstücks.

Gegenüber der Entscheidung vom 16.12.2021 gibt es keine finanziellen Auswirkungen. Statt eines einmaligen Erlöses wir ein Erbbauzins an die Stadt gezahlt.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

 

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Anlagen

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