Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

- beschließt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 und billigt den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).

 

- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Entwurf vom 17.12.2021 mit Begründung

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnpark Am Rieden“ beschlossen.

 

Mit der 4. Änderung werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

im Geltungsbereich 1:

- die Ergänzung und Präzisierung der Festsetzung zum Bezugspunkt sowie zur Definition der Trauf- und Firsthöhen,

- die Konkretisierung und Klarstellung hinsichtlich der Zulässigkeit von Ferienwohnungen.

 

im Geltungsbereich 2:

- die Änderung der zulässigen Vollgeschosse von II auf III unter Beibehaltung der zulässigen max. Firsthöhe von 11,0 m, wobei das dritte Vollgeschoss als Staffelgeschoss auszubilden ist; die Festsetzung der maximalen Traufhöhe von 10,0 m sowie die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften zur Dachneigung ausschließlich für Gebäude mit drei Vollgeschossen.

 

im Geltungsbereich 3

- die Anpassung der im Rahmen der 3. Änderung geänderten Festsetzungen an die ursprünglichen Festsetzungen des Gebietes WR 5.

 

Nach Beschlussfassung des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung erfolgt die Versendung an betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja (anteilig Stadt Kborn und privater Antragsteller)

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit 14.042,00 €

  • Produktkonto 51102.56255000

 

 

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Anlagen

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