Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/87/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Kommunalservice Kühlungsborn“ wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Kommunalservice Kühlungsborn“ (vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 3 EigVO M - V. Gemäß § 40 Abs. 2 S. 1 EigVO M - V entscheidet die Stadtvertreterversammlung über die Entlastung der Betriebsleitung in einem gesonderten Beschluss.

 

Verweigert die Stadtvertretung die Entlastung oder spricht sie sie mit einer Einschränkung aus, so hat sie die Gründe hierfür anzugeben (§ 40 Abs. 2 S. 2 EigVO M - V).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung                 nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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