Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/10/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Zulässigkeit des durch die Bürgerinitiative „Rettet den Baltic Park“ beantragten Bürgerbegehrens zur Durchführung eines Bürgerentscheids.

 

Die eingebrachte Frage lautet:

 

Sollen die an die Villa Baltic angrenzenden stadteigenen Grundstücke im Baltic Park weiter im Besitz und Eigentum der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bleiben?

 

Der Bürgerentscheid findet am ……….. in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Hierzu sind durch die Stadtverwaltung ….. Wahllokale einzurichten.

 

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Sachverhalt

Mit Datum vom 12.10.2021 wurde durch die Bürgerinitiative „Rettet den Baltic Park“ ein Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids eingereicht. Hierbei handelt es sich um ein Bürgerbegehren gemäß § 20 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V. Über die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens entscheidet die Stadtvertretung gemäß § 20 Abs. 5 KV M-V i.V.m. § 15 Abs. 1 KV-DVO im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Ein Zeitpunkt für die Durchführung des Bürgerentscheids ist gemäß § 17 Abs. 1 KV-DVO durch die Stadtvertretung zu bestimmen.Die Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde am 26.10.2021 nachgereicht.

 

Anmerkungen der Verwaltung:

Die eingebrachte Frage „Sollen die an die Villa Baltic angrenzenden stadteigenen Grundstücke im Baltic Park weiter im Besitz und Eigentum der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bleiben?“ ist mit JA oder mit NEIN zu beantworten. Zudem ist die Fragestellung hinreichend bestimmt, sodass die Voraussetzungen hinsichtlich der Fragestellung erfüllt sind. Allerdings ergibt sich hinsichtlich der eingebrachten Fragestellung ein Konflikt mit der bereits am 16.09.2021 zugelassenen Fragestellung des Vertreterbegehrens, welche am 05.12.2021 durch einen Bürgerentscheid beantwortet werden soll. Die am 05.12.2021 zu beantwortende Frage lautet: „Soll die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zur Erhaltung und denkmalgeschützten Sanierung der Villa Baltic, des historischen Vorplatzes und zur Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit der Villa Baltic einen Teil des Baufeldes der ehemaligen Schwimmhalle (B-Plan Nr. 16) zur Errichtung eines Hotels mit Gastronomie, Einzelhandel und einem Veranstaltungsaal zum vollen Verkehrswert veräußern?“. Gemäß § 20 Abs. 4 KV M-V kann ein Bürgerbegehren nur durchgeführt werden, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Bürgerentscheid zur gleichen Sache stattgefunden hat. Die Durchführung des Bürgerentscheids am 05.12.2021 befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Im Kern beider Fragestellungen handelt es sich um die gleiche Angelegenheit, daher scheint eine Zulässigkeit der durch das Bürgerbegehren eingebrachten Frage aus Verwaltungssicht nicht gegeben zu sein. Es kann am 05.12.2021 nur über die bereits zugelassene Fragestellung des Vertreterbegehrens abgestimmt werden.

 

Ein Kostendeckungsvorschlag liegt vor. Die Voraussetzungen des Kostendeckungsvorschlags gemäß § 20 Abs. 5 i.V.m. § 14 Abs. 3 KV-DVO sind erfüllt.

 

Gemäß § 20 Abs. 5 KV M-V muss das Bürgerbegehren von mindestens 10% der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein. Die Stadt geht derzeit von ca. 7.000 Wahlberechtigten aus, sodass mindestens 700 gültige Unterschriften nachgewiesen werden müssen. Die Bürgerinitiative teilte mit, dass insgesamt 1.030 Unterschriften gesammelt wurden. Die Überprüfung dieser Unterstützungsunterschriften wurde mit Datum vom 18.10.2021 abgeschlossen. Es wurden mindestens 700 gültige Unterstützungsunterschriften festgestellt, sodass die dahingehenden Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

Fazit der Verwaltung:

Die Fragestellung ist eindeutig und mit JA oder mit NEIN zu beantworten. Jedoch scheint dies unbeachtlich zu sein, da bereits ein Bürgerentscheid in gleicher Angelegenheit am 05.12.2021 durchgeführt wird. Die Zulässigkeit des Vertreterbegehrens der Fraktionen CDU, UWG, SPD, LINKE und HGV/Ziesig zur Durchführung eines Bürgerentscheids wurde durch die Stadtvertretung bereits am 16.09.2021 beschlossen. Die Vorbereitungen für die Durchführung dieses Bürgerentscheids am 05.12.2021 laufen bereits. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens steht im Konflikt zu der Fragestellung des Vertreterbegehrens. Aus diesem Grund scheint die hier eingebrachte Fragestellung der Bürgerinitiative „Rettet den Baltic Park“ unzulässig zu sein.

 

Der Kostendeckungsvorschlag erscheint realistisch, wodurch die Zulässigkeit gegeben sein dürfte. Ein Zeitpunkt für die Durchführung des Bürgerentscheids sowie ein Abstimmungsverfahren müssen durch die Stadtvertretung bestimmt werden.

 

Die ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften (10% von 7.000 = 700 Unterschriften) wurde erreicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja

 

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Anlagen

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