Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt:

 

die Weiterführung der Planung unter Berücksichtigung der in der Begründung zu diesem Beschluss genannten Ziele, den fachtechnischen Vorgaben und den sich daraus ergebenden Eckpunkten.

 

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Sachverhalt

Die Ostseeallee verbindet die Ortsteile Kühlungsborn Ost und West. Eine Besonderheit ist die promenadenartige Gestaltung mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Die heutige Bausubstanz stammt aus den Jahren 1995-97. Prägend ist die Granitsteinpflasterung in Fahrbahn und Gehweg. Im Gehweg befindet sich zudem ein 2- reihiges Granitsteinplattenband.

Aufgrund zahlreicher Schäden befindet sich die Fahrbahnoberfläche jedoch in einem sehr mangelhaften Zustand. Die Oberfläche des asphaltierten Mehrzweckstreifens ist geprägt durch zahlreiche Rissbildungen. Ebenso weist die Natursteinpflasterung flächenhafte Schäden im Bereich der Fugen und in der Pflasterbettung auf. Frostschäden führen zu großflächigen Absackungen und Unebenheiten in Fahrbahn und im Gehweg. Ein großes Ärgernis für Fußgänger besteht oftmals durch die Pfützenbildung in der parallel zum Gehweg laufenden Entwässerungsrinne im Zusammenhang mit vorbeifahrenden PKW. Dieser Umstand beeinträchtigt massiv die Aufenthaltsqualität für die Fußgänger.

Aufgrund der verkehrstechnischen Funktion sowie der ortsbildprägenden Erscheinung gab es im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock.

Dabei wurden folgenden Ziele verfolgt:

  • Erneuerung und Instandsetzung von Fahrbahn  und Gehweg
  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie Schutz und Sicherheit für die Fußgänger und Gäste auf dem Gehweg
  • Sicherstellung des Begegnungsverkehrs
  • Beibehaltung Mehrzweckstreifen (Asphaltstreifen)

Unter Beachtung dieser Ziele sowie fachtechnischer Vorgaben ergeben sich für die Planung folgende Eckpunkte:

  • Wegfall der vorh. Granitpoller aufgrund massiver Anfahrschäden

Als „Ersatz“ Anordnung eines schrägen Hochbordstein aus Granit zwischen Fahrbahn und Gehweg

  • Versetzen der vorh. Straßenbeleuchtung an die südl. Grundstückgrenze
  • Verbreiterung der Fahrbahn von 4,75 m auf eine Breite von 5,00 m zur Sicherstellung Begegnungsverkehr
  • Wiederherstellung Natursteinpflaster und Mehrzweckstreifen (zukünftige Breite 1,25 m) in der Fahrbahn
  • Wiederherstellung der Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung
  • Ergänzung einer 3. Plattenreihe auf dem Gehweg sowie teilw. Verbreiterung des Gehweges

Die Planungen wurden im Bauausschuss am 19.08.2021 und im Hauptausschuss am 02.09.2021 den Ausschussmitgliedern vorgestellt. Aufgrund der fortschreitenden Straßenschäden und der Länge der Ostseeallee (ca. 1,9 km) besteht ein enormer Bedarf hinsichtlich einer Erneuerung. Der Beginn der Erneuerung ist daher für das Jahr 2022 geplant.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Siehe Haushaltsplanung

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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