Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/10/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Zulässigkeit des durch die Zählgemeinschaft Grüne/Sorge beantragten Vertreterbegehrens zur Durchführung eines Bürgerentscheids.

 

Die eingebrachte Frage lautet:

„Soll die Stadt das ehemalige Grundstück der Schwimmhalle im Baltic-Park an einen Projektentwickler/Investor für den Bau einer Hotelanlage verkaufen?“

 

Der Bürgerentscheid findet am …….. in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Hierzu sind durch die Stadtverwaltung zwei Wahllokale einzurichten.

 

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Sachverhalt

Mit Datum vom 02.08.2021 wurde durch die Zählgemeinschaft Grüne/Sorge eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Bürgerentscheids eingereicht. Hierbei handelt es sich um ein Vertreterbegehren gemäß § 20 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V. Die Beschlussvorlage vom 02.08.2021 enthielt eine unzulässige Fragestellung, zudem mangelte es an einem Kostendeckungsvorschlag. Eine Anpassung der Beschlussvorlage machte sich erforderlich. Mit Datum vom 23.08.2021 wurde die Beschlussvorlage mit einer überarbeiteten Fragestellung und einem Kostendeckungsvorschlag erneut eingereicht.

 

Über die Zulässigkeit dieses Vertreterbegehrens und den Zeitpunkt des Bürgerentscheids entscheidet die Stadtvertretung gemäß § 20 Abs. 5 KV M-V i.V.m. § 15 Abs. 1, § 16 KV-DVO im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Als Zeitpunkt für den Bürgerentscheid wurde durch die Zählgemeinschaft Grüne/Sorge der Wahltag 26.09.2021 bestimmt. Gemäß § 17 Abs. 1 KV-DVO muss durch die Gemeinde frühestens sechs Wochen und spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Bürgerentscheids die zu entscheidende Frage, die Art der Durchführung des Bürgerentscheids, der Abstimmungszeitraum und die Voraussetzungen für die Stimmberechtigung und Stimmabgabe veröffentlicht werden. Demnach ist festzustellen, dass eine Durchführung des Bürgerentscheides am 26.09.2021 nicht möglich ist. Es ist ein neuer Abstimmungstag zu bestimmen.

 

Anmerkungen der Verwaltung:

Die eingebrachte Frage „Soll die Stadt das ehemalige Grundstück der Schwimmhalle im Baltic-Park an einen Projektentwickler/Investor für den Bau einer Hotelanlage verkaufen?“ ist mit JA oder mit NEIN zu beantworten. Zudem ist die Fragestellung hinreichend bestimmt, sodass die Voraussetzungen hinsichtlich der Fragestellung erfüllt sind.

 

Der Kostendeckungsvorschlag wurde mit 1.000 EURO angegeben. Mit dem Kostendeckungsvorschlag müssen gemäß § 14 Abs. 3 KV-DVO jedoch die Kosten der verlangten Maßnahme, also dem Verkauf oder dem Nicht-Verkauf des Grundstücks, berücksichtigt werden. Die Kostenangabe von 1.000 EURO erscheint nicht realistisch, sodass die Voraussetzungen des Kostendeckungsvorschlags gemäß § 14 Abs. 3 KV-DVO nicht erfüllt sein könnten.

 

Darüber hinaus ist ein neuer Abstimmungstag zu bestimmen, da eine Durchführung am 26.09.2021 aufgrund der einzuhaltenden Fristen nicht möglich ist. Von der Verwaltung wird der 05.12.2021 als Abstimmungstag vorgeschlagen.

 

Fazit der Verwaltung:

Die Fragestellung ist eindeutig und mit JA oder mit NEIN zu beantworten. Einer Zulässigkeit der Fragestellung steht nichts entgegen. Der Kostendeckungsvorschlag erscheint aus hiesiger Sicht nicht realisitisch. Zudem muss der Abstimmungstag neu bestimmt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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Anlagen

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