Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/070-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Satzung über die Veränderungssperre zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Am Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.             

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertreterversammlung hat in heutiger Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 gefasst. Zur Sicherung der Planungsziele ist der Beschluss eines Veränderungssperre erforderlich. Die Satzung befindet sich in der Anlage.

 

Hinweis: 

Die Stadtvertretung hat der Veränderungssperre in der Sitzung am 10.06.2021 bereits zugestimmt. 

Zur Vermeidung etwaiger Verfahrensfehler ist eine Konkretisierung des Geltungsbereiches erforderlich und es bedarf einer erneuten Beschlussfassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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Anlagen

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