Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/069-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1. beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Am Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13 BauGB.

2. das Planungsziel besteht in der Präzisierung der textlichen Festsetzung zur Bauweise und Größe der Grundstücke. Die Größe der Baugrundstücke je Einzelhaus soll auf 750 m² festgesetzt werden um den Planungswillen für das Wohngebiet noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen.

Einer zu massiven und verdichteten Bebauung soll entgegengewirkt werden.

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst das gesamte Plangebiet.

4. Mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

5. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich 1. Änderung B-Plan Nr. 41 

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Sachverhalt

Der Stadt liegt ein Bauantrag für zwei Einzelhäuser auf einem Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Am Wittenbecker Landweg“ vor. Die Bebauung eines Baugrundstückes mit zwei Einzelhäusern entspricht nicht dem Planungsziel der Stadt. Die bisherige Festsetzung zur Bauweise und Größe der Grundstücke muss präzisiert werden. Die Größe der Baugrundstücke je Einzelhaus soll auf 750 m² festgesetzt werden um den Planungswillen für das Wohngebiet noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Einer zu massiven und verdichteten Bebauung soll entgegengewirkt werden. Daher wurde durch die Verwaltung die vorliegende Beschlussvorlage zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 erarbeitet. Zur Sicherung der Planungsziele wurde ebenfalls eine Beschlussvorlage für eine Satzung über eine Veränderungssperre vorbereitet (Vorlage-Nr. 2021/60/070-1). Das Änderungsverfahren soll umgehend erfolgen und voraussichtlich bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Da das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar bereits die Ursprungsfassung des Bebauungsplanes erarbeitet hat, soll das Änderungsverfahren ebenfalls durch dieses Büro begleitet und bearbeitet werden.

 

Hinweis: Die Stadtvertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 10.06.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 41 bereits beschlossen.

Um etwaige Verfahrensfehler zu vermeiden, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Die Darstellung des Geltungsbereiches wird konkretisiert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja 

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 2.142,00  

 

 Veranschlagung 2021                nein                    ja                   Produktkonto 5110256255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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Anlagen

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