Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 (Textbebauungsplan) und den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: 1. Änderung B-Plan Nr. 41, Entwurf (Textbebauungsplan) vom 09.08.2020 mit Begründung

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in Ihrer Sitzung am 10.06.2021 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 41 zu ändern bzw. die textlichen Festsetzungen zu präzisieren. Es war und ist nicht das städtebauliche Ziel der Stadt, mehrere Wohnhäuser auf einem Grundstück errichten zu lassen. Daher wird klarstellend geregelt, dass die Mindestgröße der Baugrundstücke je Einzelhaus auf 750m² festgesetzt wird.

Nach Beschlussfassung des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung erfolgt die Versendung an die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung. Bei der öffentlichen Auslegung wird den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 2.142,00 €

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102.56255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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Anlagen

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