Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/20/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Sachentscheidung:

 

1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Aufsichtsrates (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH durch den vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer unter dem Datum vom 28. Mai 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde (Anlage 3).

 

3. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn als Alleingesellschafterin ermächtigt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH folgende Entscheidungen zu treffen:

 

        Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH abschließend mit einer Bilanzsumme von EUR: 603.943,86 (VJ: EUR 665.640,55) und einem ausgeglichenen Jahresergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt.

 

        Der Lagebericht der Geschäftsführung wird genehmigt.

 

        Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist Alleingesellschafterin der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn. Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages trifft für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn das jeweilige zuständige Organ die Entscheidungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen.

 

Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns oder Bilanzverlustes, die Genehmigung des Lageberichtes sowie über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Im ersten Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftetet die Gesellschaft Umsatzerlöse von TEUR 335,3 (VJ: Rumpfgeschäftsjahr TEUR 717,7), welche unter denen im Wirtschaftsplan veranschlagten (TEUR 581) lagen. Im Wesentlichen ist dies auf die Corona-Pandemie und damit verbunden auf nicht realisierte Eintrittsgelder für Veranstaltungen zurückzuführen.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 1.416) bestehen im Wesentlichen aus den Ausgleichsleistungen von der Stadt Ostseebad Kühlungsborn aus dem mit der TFK GmbH geschlossenen Betrauungsakt (TEUR 1.404,1). Im Geschäftsjahr 2020 wurden zunächst TEUR 1.386,6 unterjährig durch die Gesellschafterin gezahlt. Der notwendige Restbetrag von TEUR 17,5 wurde zum Jahresende als Forderung aktiviert. Infolgedessen wird ein ausgeglichenes Ergebnis (TEUR 0) ausgewiesen.

 

Der Materialaufwand beinhaltet mit TEUR 60,3 (VJ: Rumpfgeschäftsjahr TEUR 53,8) den Zukauf von Waren zum Weiterverkauf. Planmäßige Abschreibungen im Geschäftsjahr betragen TEUR 17,7 (VJ: Rumpfgeschäftsjahr TEUR 19,3). Die sonstigen ordentlichen betrieblichen Aufwendungen TEUR 944,1 (VJ: Rumpfgeschäftsjahr TEUR 1.489,3) betreffen überwiegend Veranstaltungen mit TEUR 296,1 (VJ: TEUR 892,1), Werbeaufwendungen mit TEUR 288,9 (VJ: TEUR 329,1) sowie Raum- und Materialaufwand mit TEUR 102,3 (VJ: TEUR 54,8).

 

Der Aufsichtsrat der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn hat in seiner Sitzung am 16.07.2021 den Jahresabschluss beraten und sodann im Umlaufbeschlussverfahren der Gesellschafterversammlung empfohlen, gemäß Ziffer 3 erstes und zweites Tiret des o.a. Beschlussvorschlags zu entscheiden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja 

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020 / 2021                             ja, mit EUR 17,5 im Erfolgsplan / Finanzplan des KSK

 

 

 

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