Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt aufgrund der geplanten Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7-N die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Neuaufstellung der  4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 Sondergebiet "Ostseeallee" vom 17.03.2015.

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Sachverhalt

Die Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald (OVG) führte dazu, dass die 4. Änderung des B-Planes Nr. 7 mit Urteil vom 10.02.2015 für unwirksam erklärt wurde.

Die Unwirksamkeit der 4. Änderung des B-Plans Nr. 7 führt dazu, dass Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches derzeit nach der 3. Änderung des Bebauungsplanes zu beurteilen sind. In dieser Änderung sind einige Festsetzungen, die sich in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für eine geordnete städtebauliche Entwicklung als wichtig erwiesen haben, nicht enthalten. Um in diesem ortsbildprägendem Gebiet Fehlentwicklungen zu vermeiden, wurde am 17.03.2015 die Neuaufstellung der 4. Änderung des B-Plans Nr. 7 durch die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschlossen. Aufgrund des OVG-Urteils ist nun jedoch eine komplette Neuplanung auf der Basis einer Neuvermessung vorgesehen, die mit dem Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 7-N eingeleitet werden soll. Daher wird der alte Aufstellungsbeschluss aufgehoben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 


 

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung bereits erstmals in 2016, neu in 2019         Kosten siehe Beschlussvorlage Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 7-N Sondergebiet Ostseeallee   

nein       X ja                  Produktkonto 51102.56255000

 

   X  Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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