Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/20/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die beigefügte Haushaltssatzung für den doppischen Haushaltsplan 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung und gem. § 1 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

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Sachverhalt

siehe Anlagen; Erläuterungen werden durch den Leiter Finanzen gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2021              nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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