Beschlussvorlage der IZ-Fraktion - 2023/IZ/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, bei der 2025 anstehenden Reform der Grundsteuern, den Hebesatz so zu bemessen, dass der Gesamtertrag die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer des Jahres 2023 nicht übersteigt. Hierzu ist eine Anpassung des Hebesatzes notwendig.

 

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Sachverhalt

Das Bunddesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Reform ist daher notwendig, um die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer sicherzustellen.

Dem Bundesverfassungsgericht ging es dabei um die Gleichbehandlung (siehe auch Art. 3 Abs. 1 GG) und nicht um die Verbesserung der Einnahmesituation der Kommunen.

Um die aufgrund der verschiedenen Krisensituationen schon insgesamt gestiegenen Belastungen der Kühlungsborner Bürger nicht weiter zu erhöhen, soll deshalb das reformierte Grundsteuerermittlungsverfahren über die Variation des Hebesatzes so gestaltet werden, dass die Grundsteuerzahler in ihrer Gesamtheit im Vergleich zu 2023 nicht höher belastet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

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Anlagen

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