Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/20/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt dem Bürgermeister für das städtebauliche Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M  V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zu 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG M  V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks ist der Beschlussvorlage „Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 des Städtebaulichen Sondervermögens Kühlungsborn Ost- und Westteil“ beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2023 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2023                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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