Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/20/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 des städtebaulichen Sondervermögens "Kühlungsborn Ost- und Westteil"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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04.05.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn geprüften Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2012 i.d.F. vom 24.04.2023.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 130.742,94 wird mit dem bestehenden Vortrag von Überschüssen der Vorjahre verrechnet.
Sachverhalt
Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebaulichen Sondervermögens „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG M - V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.
Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2023 beschlossen, der Stadtvertreterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31. Dezember 2012 in der Fassung vom 24. April 2023 zu empfehlen.
Eckwerte Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2012:
Die Bilanzsumme beträgt: EUR 1.626.424,04
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt: -EUR 130.742,94
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt: -EUR 130.742,94
Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfehlbetrag aus i.H.v.: EUR 498.720,04
Finanz. Auswirkung
Ja / Nein
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Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) |
Jährliche Folgekosten / Folgelasten |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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€ |
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€ |
Veranschlagung 2023 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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