Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/20/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 1.500,00 Euro von NOVEGmbH, Poststr. 1a, 18225 Kühlungsborn.

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Sachverhalt

Am 30.03.2022 wurde der Zahlungseingang in Höhe von 1.500,00 Euro von der NOVEGmbH, Poststr. 1a, 18225 Kühlungsborn auf dem städtischen Konto verzeichnet.

 

Die Spende wurde unter dem Verwendungszweck „30 Jahre Jugendfeuerwehr“ geleistet.

 

Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von EUR 100 bis 1.000 trifft der Hauptausschuss (vgl. § 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn). Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen, die über den Betrag von EUR 1.000 hinausgehen, trifft die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

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