Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/20/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende in Höhe von 779,08 € von Frau Jenny Baumann
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- René Klug
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.03.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Danach darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Am 07.10.2022 überreichte Frau Jenny Baumann einen Betrag in Höhe von 779,08 Euro, welche im Rahmen des Kinderfestes 2022 für schulische Zwecke gespendet wurden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen von 100 Euro bis 1.000 Euro entscheidet der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (§ 5 Abs. 8 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn).
