Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/20/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 779,08 Euro von Frau Jenny Baumann in ihrer Funktion als Leiterin der Fritz-Reuter-Grundschule Kühlungsborn.

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Sachverhalt

In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Danach darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Am 07.10.2022 überreichte Frau Jenny Baumann einen Betrag in Höhe von 779,08 Euro, welche im Rahmen des Kinderfestes 2022 für schulische Zwecke gespendet wurden.

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen von 100 Euro bis 1.000 Euro entscheidet der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (§ 5 Abs. 8 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn).

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

 

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