Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/016-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung stimmt der Kreuzungsvereinbarung zur Teileinziehung des Bahnübergangs „Hermann-Löns-Weg“ zu. Infolgedessen erfolgt die Schließung für den motorisierten Verkehr und der Umbau zu einem reinen Fuß- und Radweg.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt das Verfahren zur Teileinziehung in diesem Bereich entsprechend der Maßnahme durchzuführen.

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Sachverhalt

Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli hat in einem gemeinsamen Termin mit den zuständigen Mitarbeitern des Ministeriums, dem Landkreis Rostock, der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und den Stadtvertretern der Stadt die Situation aus bahnrechtlicher Sicht am Bahnübergang Hermann-Löns-Weg erläutert. Auf Initiative der anwesenden Stadtvertreter wurden weitere Optionen durch den Landkreis Rostock geprüft, mit denen die Missachtung der Einbahnstraßenregelung und die Geschwindigkeitsüberschreitungen eingedämmt werden sollten (z.B. fester Blitzer). Der Landkreis hat das Ergebnis dieser Überprüfung in einer Stellungnahme mitgeteilt (siehe Anlage). Zusammenfassend werden die vorgeschlagenen Optionen abgelehnt. Wie im vorgenannten Termin von der MBB angekündigt, wurde der Stadt daraufhin eine Kreuzungsvereinbarung zur Teileinziehung des Bahnübergangs „Hermann-Löns-Weg“ zur Schließung für den motorisierten Verkehr und zum Umbau in einen reinen Fuß- und Radweg mit der Bitte Bestätigung und Unterzeichnung übermittelt.

Laut MBB sei diese Maßnahme erforderlich um die Eisenbahnbetriebssicherheit dauerhaft gewährleisten zu können.

Aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Kfz/Schienen und unmotorisierten Verkehrs ist es erforderlich den Bahnübergang teilweise zurück zu bauen und zu sichern. Der Bahnübergang soll für den Kfz-Verkehr geschlossen werden.

 

Die Kosten der Maßnahme werden nach § 13 EkrG von der MBB zu einem Drittel und vom Land M-V zu zwei Dritteln getragen.

Der Straßenbaulastträger soll der MBB während der Baudurchführung die unentgeltliche Inanspruchnahme seiner an der die Kreuzungsanlage angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gestatten. Weiterhin soll eine kostenfreie Sondernutzung der städtischen Flächen zur Baustelleneinrichtung erfolgen.

Für die Stadt Kühlungsborn würden sich durch die Schließung des Bahnübergangs für den Fahrzeugverkehr natürlich Zuwegungen ändern und damit auch Verkehrsströme innerorts. Die Hafenstraße-Cubanzestraße bzw. Rudolf-Breitscheid-Str.-Doberaner Straße-Cubanzestraße müssen diesen Verkehr damit dauerhaft aufnehmen. 

 

Die Mecklenburgische Bäderbahn weist in Ihrem Anschreiben zur Kreuzungsvereinbarung daraufhin, dass bei nicht fristgerechter Vorlage der gezeichneten Kreuzungsvereinbarung durch die Stadt (Frist 28.02.2023), die MBB ein entsprechendes Kreuzungsverfahren beim Wirtschaftsministerium anstrengen wird.

 

Die Stadtvertretung wird gebeten über den Antrag zu entscheiden. Bei Zustimmung wird der Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 Veranschlagung 2023             X  nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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