Beschlussvorlage der Verwaltung - 2023/30/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung wählt die als Anlage von Nr. 1 – 11  aufgeführten Bürger der Stadt Ostseebad Kühlungsborn in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt des Amtsgerichtsbezirkes sowie des Landgerichts Rostock für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.

 

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Sachverhalt

Der Landkreis Rostock hat mit Schreiben vom 17.08.2022 dazu aufgefordert, dass gem. der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028,  vom 04.05.2022, veröffentlicht im Amtsblatt M-V 2022 S. 242, bis zum 1. Mai 2023 zu folgende Maßnahmen erfolgen zu haben:

-          die Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen und Hilfsschöffen durch die Gemeinden,

-          die Aufstellung der Vorschlagslisten für Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen durch die Jugendhilfeausschüsse, sowie

-          die Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagslisten (§ 36 Absatz 1 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes; § 35 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes)

Die Wahl der Schöffen für die Amtsgerichte erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk. In diese Liste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie für die erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind. (§  36 Abs. 4 Satz1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz))

Der Präsident des Landgerichts Rostock hat für den Amtsbereich Ostseebad Kühlungsborn 8 Personen festgelegt.

Nachdem die Verwaltung öffentlich zur Bewerbung über die Medien aufgerufen hat, sind bis einschließlich 20.02.2023 insgesamt 11 Bewerbungen eingegangen. Über die Aufnahme dieser Bewerber in die Vorschlagsliste ist heute zu entscheiden.

Nach erfolgter Beschlussfassung liegt die Vorschlagsliste eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Anschließend wird diese zur weiteren Entscheidung an den Präsidenten des Landgerichts Rostock übersandt. Sodann werden die benannten Personen durch die Verwaltung benachrichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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