Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/20/046-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtigung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 1. der Hebesatzsatzung wird wie folgt berichtigt:
bisher: „…Grundgesetzes…“ – richtig: „…Grundsteuergesetzes…“
Die Formulierung des § 2 der Hebesatzsatzung wird wie folgt berichtigt bzw. ergänzt:
bisher: „Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für das Grundvermögen (Grundsteuer B) 375 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.“
neu: „Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 320 v.H.“
Die anliegende korrigierte Satzung über die Festsetzung der Steuergebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2022 die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung) ab dem Veranlagungszeitraum / Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Hebesätze wurden wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A: 250 v.H.
Grundsteuer B: 375 v.H.
Gewerbesteuer: 320 v.H.
Die beschlossene Satzung wurde sodann der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Im Ergebnis der kursorischen Prüfung empfiehlt die Rechtsaufsichtsbehörde die Hebesatzsatzung an die Formulierung im Muster 1 zur GemHVO-Doppik M-V (Haushaltssatzung) redaktionell anzupassen.
Die Korrektur bezieht sich ausschließlich auf den Wortlaut der Hebesatzsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ab dem Haushaltsjahr 2023.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
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Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) |
Jährliche Folgekosten / Folgelasten |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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Veranschlagung 2023 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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42,6 kB
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