Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/20/003-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt gemäß §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. KV M-V die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan der 2015 mit seinen Bestandteilen und Anlagen für das Städtebauliche Sondervermögen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Siehe Anlagen. Zusätzliche Erläuterungen werden durch den Leitern Finanzen gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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