Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/114
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Stadt Osteebad Kühlungsborn - Wohngebiet "Holmblick" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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08.10.2015
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1) Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3) Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Wohngebiet "Holmblick" gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird gebilligt.
Anlagen:
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Planzeichnung und Begründung, Abwägung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat am 24.04.2014 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 beschlossen.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 soll die Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen rechtlich verbindlich und abschließend entsprechend der aktuellen Rechtsprechung und entsprechend den Beschlüssen der Stadtvertreter-versammlung geregelt werden. Ergänzend sollen Regelungen zu Nebenanlagen und örtlichen Bauvorschriften aufgenommen werden.
Das Planverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ ohne Umweltbericht durchgeführt. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Überplanung des vorhandenen Bestandes. Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.
Nach der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten und auf der Basis einer umfangreichen Bestandsaufnahme wurde der Entwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss der Stadtvertreter an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen versendet und öffentlich ausgelegt wurde. Bei der öffentlichen Auslegung wurden von vielen Bürgern Stellungnahmen für oder gegen einen Erhalt der vorhandenen Ferienwohnungen abgegeben. Die betroffenen Behörden stimmen der Planung grundsätzlich zu und verweisen dabei auf rechtlich beachtliche Sachverhalte.
Alle Stellungnahmen wurden einer sehr intensiven Abwägung unterzogen unter Beachtung der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung und in der Politik zu diesem Thema. Dabei ist das Planungsziel, entsprechend den gefassten Beschlüssen der Stadt, die Erhaltung der vorhandenen Ferienwohnungen bei Vermeidung neuer Ferienwohnungen.
Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 durch Bekanntmachung rechtswirksam.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
10.000,00 € | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2015: nein X ja, mit 10.000,00 € Produktkonto 51102.56255000
X im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,7 MB
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2
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öffentlich
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624,3 kB
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