Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/87/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31.12.2014 - Eigenbetrieb "Kommunalservice Kühlungsborn"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
- Verfasser 1:
- Lahser, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Tourismus- und Kulturausschuss
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Vorberatung
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05.11.2015
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Feststellung des durch die CT Commerzial Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft -, Rostock, geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“ für das Wirtschaftsjahr 2014.
Verwendung des Jahresüberschusses
Der Bilanzgewinn (Jahresüberschuss nach teilweiser Verwendung) des Jahres 2014 wird auf neue Rechnung vorgetragen und dient zur Abdeckung erwarteter Jahresfehlbeträge in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren.
Sachverhalt
Feststellung des Jahresabschlusses
Siehe geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“.
Verwendung des Jahresüberschusses
In § 10 Abs. 7 EigVO M-V ist die Reihenfolge der Verwendung eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschusses vorgeschrieben.
Aufgrund der Mittelanmeldungen zur institutionellen Förderung und Aufwendungen, die aus bereits von den Ausschüssen bzw. der Vertretungskörperschaft gefassten Beschlüsse resultieren (Fortschreibung des Tourismuskonzeptes, Studie zur Überdachung der Konzertgärten, Studie Mehrzweckhalle B-Plan 25, Beachtennis) sowie erhöhter Aufwendungen für die Instandhaltung und Pflege (u.a. Pflege des Lindenparks) für das Wirtschaftsjahr 2016 ist im Rahmen der Planungsarbeiten von einem Jahresfehlbetrag im Wirtschaftsjahr 2016 auszugehen. Daher ist der im Wirtschaftsjahr 2014 erzielte Bilanzgewinn gem. Rangliste des § 10 Abs. 7 EigVo M-V auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja / Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,8 MB
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