Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt,

die GSOM mbH als treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, die notwendigen Planungsschritte einzuleiten und den Abriss der ehemaligen Meerwasserschwimmhalle zu veranlassen.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Meerwasserschwimmhalle steht seit etlichen Jahren leer und befindet sich in einem desolaten baulichen Zustand. Insofern stellt die MSH einen städtebaulichen Missstand dar und beeinträchtigt das Erscheinungsbild rund um den Kurplatz in erheblichen Maße.

 

Der Baukörper der MSH ist von erheblichen Baumängeln wie z.B. Feuchteschäden, Schwarzschimmelbefall und fehlendem Wärmeschutz gekennzeichnet. Des Weiteren sind in der MSH sowie in einigen Bauteilen gemäß Schadstoffkataster der S.I.G. – Dr. Ing. Steffen GmbH vom 12.10.2012 eine Vielzahl von Schad- und krebserzeugenden Stoffen (u.a. Asbestprodukte, Teerprodukte, Glaswolle) zu finden. Selbst bei einer späteren vollständigen bzw. teilweisen Nutzung der vorhandenen Bausubstanz ist eine kostenintensive Schadstoffsanierung unumgänglich.

 

Ausgehend von den Erfahrungen des am 1.09.2015 aufgehobenen Vergabeverfahrens, wonach keine eindeutige Klarstellung des Bieters zum Erwerb des Grundstücks im beräumten oder unberäumten Zustand erfolgte sowie wegen der Beseitigung des städtebaulichen Missstands soll die vorhandene Meerwasserschwimmhalle abgerissen werden.

 

Die Veräußerung des beräumten Grundstücks zur Errichtung einer Meerwasserschwimmhalle im Zuge einer erneuten Ausschreibung trägt zu einer deutlichen Klarstellung bei der Festlegung der Ausschreibungs- und Vertragsmodalitäten bei.

 

Die Gesamtkosten für die planerische Vorbereitung des Abrisses der MSH sowie der Abriss selbst betragen ca. 500.000,- EUR und werden über das Treuhandvermögen aus Städtebauförderungsmitteln finanziert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

 

 

500.000

 

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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