Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/174-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 11.12.2014 gemäß § 2 und 8 BauGB
2. Planungsziele: Mit der 3. Änderung soll eine Änderung der Baugrenzen auf dem Flurstück 190/1 Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn erfolgen. Desweiteren wird in die 3. Änderung einfließen: die Anpassung des Baufeldes im SO 13 Strandversorgung/Strandtoiletten an den Bestand, Anpassung der zulässigen Nutzflächen im Themenpark an den Bestand, Sicherung von mindestens 20 Tagespflegeplätzen im Sondergebiet für Pflege SO 11, eine vorhandene Bushaltestelle wird zur Rechtskraft geführt und es erfolgt eine Erhöhung der zulässigen Verkaufsfläche (VKF) für Lebensmittel im Sondergebiet Einzelhandel von 1000 m² auf 1500 m² sowie eine Beschränkung sonstiger Einzelhändler im Sondergebiet Einzelhandel auf 500 m² VKF.
Eingearbeitet werden ebenfalls Regelungen gemäß aktueller Rechtsprechung und zum Ausschluss störender Nebenanlagen sowie Ergänzungen städtebaulicher Ziele und Hinweise.
- der Geltungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 in der Fassung der 2. Änderung.
- die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich der 3. Änderung
Sachverhalt
Der Stadt liegt ein Bauantrag für ein Vorhaben auf dem Flurstück 190/1, Strandstraße 53 vor. Über das Vorhaben wurde bereits in den Ausschüssen der Stadt beraten und entschieden. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Anpassung der westlichen Baugrenze für die Verlängerung des straßenseitigen Vorbaus erforderlich. Da dies städtebaulich vertretbar ist wird dies in die Änderung des B-Planes miteinbezogen.
Desweiteren erfolgt mit der 3. Änderung die Anpassung des Baufeldes im SO 13 Strandversorgung/Strandtoilette an den Bestand, die Anpassung der zulässigen Nutzflächen im Themenpark an den Bestand und eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Bushaltestellte“ an der Ostseeallee soll zur Rechtskraft geführt werden (vom Satzungsbeschluss der Stadtvertreterversammlung vom 10.06.2010 über die 2. Änderung des B-Planes Nr. 5 wurde die Bushaltestellte ausgenommen, da noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Nutzung bestand).
Bestandteil der Änderung ist ebenso eine Sicherung von mindestens 20 Tagespflegeplätzen im Sondergebiet für Pflege SO 11, die Erhöhung der zulässigen Verkaufsfläche (VKF) für Lebensmittel im Sondergebiet Einzelhandel von 1000 m² auf 1500 m² und eine Beschränkung sonstiger Einzelhändler im Sondergebiet Einzelhandel auf 500 m² VKF.
Eingearbeitet werden ebenfalls Regelungen gemäß aktueller Rechtsprechung (z.B. zu DIN-Vorschriften, ausführliche Begründung festgesetzter Verkaufsflächenzahlen) und zum Ausschluss störender Nebenanlagen, sowie Ergänzungen städtebaulicher Ziele und Hinweise.
Die Kosten der Umplanung tragen die Stadt und der Antragsteller.
Mit der Ausarbeitung der 3. Änderung wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung, beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja / Nein
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
10.0000,00 € | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2015 nein ja, mit 10.000,00 € Produktkonto 51102.5625500
X Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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659,7 kB
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