Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.   Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des  

      Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Kopfsituation Ost" und den Entwurf

      der Begründung dazu.

2.   Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 einschließlich der Begründung ist

      gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und

      sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur

      Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.   Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: B-Plan Nr. 5, 3. Änderung, Entwurf vom 27.11.2015 mit Begründung

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 11.12.2014 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Kopfsituation Ost" beschlossen. Hintergrund sind aktuelle städtebaulich relevante Vorhaben, die ihren Eingang in den Bebauungsplan finden müssen. Ein wichtiger Punkt für die Stadt ist darüber hinaus der Schutz vor Fehlentwicklungen, die zu negativen städtebaulichen Auswirkungen führen können, wie z.B. die Umnutzung von Hotels in andere Nutzungen, die Vernichtung von begrünten Vorgärten oder die Errichtung von unangepassten Nebenanlagen. Außerdem erfolgt eine Anpassung der Planung an zwischenzeitlich realisierte Vorhaben. Zusätzliche Änderungen sollen in die Planung aufgenommen werden, die auf veränderten Rahmenbedingungen der Kühlungsborner Stadtentwicklung basieren und z.B. die Einzelhandelsentwicklung oder die örtlichen Bauvorschriften betreffen.

Die Änderungen sind im Einzelnen den Anlagen zu entnehmen.

 

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Be-    schaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

10.000,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015            nein         ja,  mit 10.000,00 €                   Produktkonto 51102.56255000

 

  X  im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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