Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

  1. die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 13 i.V.m. § 2 und 8 BauGB
  2. Planungsziel: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 sollen zwei Baufelder anstelle eines Baufeldes zwecks Errichtung von zwei zweigeschossigen Gebäuden mit flachgeneigtem Dach und maximal 3 Ferienwohnungen im neu geschaffenen Baufeld festgesetzt werden.
  3. der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 40/4 und 41/4, Flur 2, Gemarkung

Kühlungsborn

  1. die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

 

Anlage: Geltungsbereich der 2. Änderung

 

 

 

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Sachverhalt

 

Dem Antrag auf Ausweisung von zwei Baufeldern anstelle eines Baufeldes zwecks Errichtung von zwei zweigeschossigen Gebäuden mit flachgeneigtem Dach und maximal 3 Ferienwohnungen im neu geschaffenen Baufeld auf den Flurstücken 40/4 und 41/4, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn wurde bereits im Bauausschuss und Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zugestimmt. Die Änderung des B-Plans ist städtebaulich vertretbar und wird daher im Rahmen der 2. Änderung eingearbeitet.

 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung, beauftragt. Dies Kosten der Umplanung trägt der Antragsteller.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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