Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

  1. die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 13 i.V.m. § 2 und 8 BauGB.
  2. Planungsziele: Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 soll ein zusätzliches Baufeld anstelle einer Grünfläche in der Cubanzestraße 11, auf dem Flurstück 392/9, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, festgesetzt werden.
  3. der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 392/9, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn
  4. die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

 

Anlage: Geltungsbereich der 3. Änderung

 

 

 

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Sachverhalt

 

Dem Antrag auf Ausweisung eines zusätzlichen Baufeldes auf dem Flurstück 392/2 wurde bereits im Bauausschuss und Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zugestimmt. Die Änderung des B-Plans bzw. die Ergänzung ist städtebaulich vertretbar und wird daher im Rahmen der 3. Änderung eingearbeitet. Die Kosten der Umplanung trägt der Antragsteller.

 

Mit der Ausarbeitung der 3. Änderung des Bebauungsplans wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung, beauftragt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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