Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kühlungsblick"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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24.03.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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28.04.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:
- billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Entwurf vom 28.03.2022 mit Begründung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kühlungsblick“ beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht durchgeführt werden.
Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ist:
- die Aufnahme von Festsetzungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Ferienwohnungen
- die geringfügige Erweiterung von Baugrenzen
- die teilweise Umwidmung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen entsprechend Beschluss von 1998
- die Aufnahme von Festsetzungen zum Ausschluss von Kleinwindkraftanlagen und freistehenden Antennenmasten im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes,
- die Änderung der Festsetzungen zu Ausgleichsflächen und die Ergänzung von externen Ausgleichsmaßnahmen in den Hinweisen sowie von Vorschriften zum Gehölzschutz im Teil B,
- die Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften.
Nach Beschlussfassung des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung erfolgt die Versendung an betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung.
Zum HA wurden die Anlagen aktualisiert: Bearbeitungsstand 15.03.2022 in Bearbeitungsstand 28.03.2022 aktualisiert.
Finanz. Auswirkung
Ja / 15.172,50 Euro
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ |
Jährliche Folgekosten |
€ |
Eigenanteil |
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
Veranschlagung im Haushaltsplan 2021 |
Ja |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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