Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/10/181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

 

 

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Sachverhalt

Bei der Erarbeitung, Beschlussfassung und Prüfung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist es nicht aufgefallen, dass eine Regelung bezüglich der Festsetzung von Wertgrenzen für Verpflichtungserklärungen ab einem Wert von EUR 7.500,- bzw. bei wiederkehrenden Leistungen EUR 2.500,- jährlich fehlt. Unterhalb dieser Wertgrenzen ist laut § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Bürgermeister zuständig. Bei Überschreitung der festgesetzten Wertgrenzen wäre per Gesetz die Stadtvertretung als oberstes Gremium automatisch zuständig. Durch diese Änderungssatzung soll eine entsprechende Regelung getroffen werden, um die Stadtvertretung von derartigen wiederkehrenden Geschäften zu entlasten und die Aufgabe auf den Hauptausschuss zu übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

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Anlagen

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