Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/20/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die beigefügte Haushaltssatzung für den doppischen Haushaltsplan 2022 mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung und gem. § 1 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

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Sachverhalt

Wie ursprünglich geplant, sollte der Haushalt für das Jahr 2022 noch im Dezember 2021 beschlossen werden. Dieses konnte aus den folgenden Gründen nicht umgesetzt werden:

 

  • Im Jahr 2021 hat sich infolge der Landtagswahl eine neue Landesregierung formiert. Die administrativen Dienste wurden neu geordnet. Die Position der Landesregierung zu den Kommunalfinanzen galt es abzuwarten.
  • Der Orientierungsdatenerlass für die Zahlungen aus dem Finanzausgleich des Landes ging Anfang Dezember in der Stadtverwaltung ein.
  • Infolge der Corona-Pandemie hat das Land den Kommunen höhere Zuweisungen gezahlt. Diese sollten mit der Finanzausgleichsmasse verrechnet werden. Das hätte fatale Folgen für die Kommunalhaushalte gehabt. Hier hat es erst mit dem Kommunalgipfel am 13.12.2021 Klarheit gegeben.
  • Hinzu kamen die Unsicherheiten der im November anstehenden Steuerschätzung des Bundes, die ebenfalls massiven Einfluss auf den städtischen- und den Landeshaushalt hat.

 

Die Grundlagen der Haushaltsplanung sind die Folgenden:

 

  • Finanzausgleichsgesetz M-V vom 09.04.2020 (GVOBl. M-V 2020, S.166),
  • Schreiben des amtierenden Ministers für Inneres und Europa vom 26.10.2021 zu den
  • Planungsdaten zum Kommunalen Finanzausgleich zu den Jahren 2022 bis 2025
  • Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 29.11.2021,
  • Ergebnisse des Kommunalgipfels vom 13. Dezember 2021; Aktualisierung der Orientierungsdaten zum kommunalen Finanzausgleich ab 20. Dezember 2021
  • Ergebnisse der 161. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrag des Bundes vom 09.11. bis 11.11.2021in Berlin als Videokonferenz,
  • Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023 vom 21.09.2020 (BGBl. Teil I Nr. 43 S. 2017),
  • Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindereformgesetzes vom 21.09.2020 (BGBl. Teil I Nr. 43 S. 2018),
  • Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2022,
  • Eine Mitteilung zum Umlagesatz der Kreisumlage lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor.

Im Ergebnisplan wird zwar ein Minus von EUR 3.182.500 ausgewiesen, dieser Betrag kann jedoch vollumfänglich aus der positiven Ergebnisvorträgen früherer Jahre gedeckt werden.

 

Insgesamt ist der Ergebnishaushalt im Planjahr sowie im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Durch die hohe Investitionstätigkeit mit relativ geringer Förderung wird sich ein Missverhältnis zwischen den Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten entwickeln, welches in Zukunft zu unausgeglichenen Ergebnisplänen führen kann.

 

Der Finanzhaushalt ist ebenfalls im Planjahr sowie im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen, auch wenn in der Haushaltssatzung ein jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -EUR 1.743.600 Euro für 2022 ausgewiesen wird. Der Ausgleich erfolgt aus dem positiven Liquiditätsvortrag aus Vorjahren. Das Investitionsvolumen beträgt im Finanzhaushalt insgesamt EUR 4.270.300,00 im Vorjahr waren es EUR 7.865.200,00. Hinzu kommen noch Übertragungsermächtigungen aus dem Haushaltsvorjahr.

 

Zum Planungsende lag noch kein verbindlicher Kreisumlagesatz vor. In den Haushalt sind 39,71 v.H. eingestellt. Durch den Umlagesatz greift der Landkreis intensiv in das Haushaltsgeschehen der Kommune ein. Für 2022 sind EUR 3.697.000 geplant, im Vorjahr waren es EUR 3.324.000.

 

Die Hebesätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Durch die Erhöhung der landesdurchschnittlichen Hebesätze infolge der Neuregelung des Finanzausgleichs besteht aus Verwaltungssicht dringlich Handlungsbedarf. In 2022 soll es dazu zunächst Konsultationen im Fachausschuss geben, die sicherlich in allen Gremien fortzuführen sind.

 

Weiterführend und Vertiefend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2021              nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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