Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/20/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung der Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung. Der Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, anderen (Nachbar-)Gemeinden und dem Amt Neubukow - Salzhaff besteht derzeit ein öffentlich - rechtlicher Vertrag, der die Übernahme der Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung durch das Amt Neubukow – Salzhaff regelt. Dieser Vertrag ist von Seiten des Amtes Neubukow Salzhaff mit Ablauf des 31.12.2021 gekündigt worden.

 

Vor diesem Hintergrund war es notwendig, einen anderen Weg zu finden, wie die Vollstreckungsaufträge der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und der anderen Gemeinden abgearbeitet werden können. Das Ergebnis mündet in dem dieser Beschlussvorlage anhängendem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvollstreckungsvertrag zwischen den beteiligten Gemeinden und dem Amt Bad Doberan Land.

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zahlt dem Amt Bad Doberan Land für die mit der Übernahme der Verwaltungsvollstreckung entstehenden Aufwendungen zunächst unterjährig eine Verwaltungskostenpauschale voraus. Sodann wird nach Geschäftsjahresende eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erstellt, die dann entweder zu einem Guthaben oder einer Nachzahlung für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn führen kann.

 

Folgend werden beispielhaft die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Jahre 2018 – 2020 sowie der zu erwartenden Aufwand für das Jahr 2022 dargestellt:

 

2018: EUR 22.434,98 (Amt Neubukow-Salzhaff)

2019: EUR 25.515,55 (Amt Neubukow-Salzhaff)

2020: EUR 21.404,76 (Amt Neubukow-Salzhaff)

2022: EUR 26.900,-- x 0,5 = 13.450,-- (Amt Bad Doberan Land)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

€ 13.500

€ 13.500

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2022       ja,  mit € 13.500         Produktkonto 11602.52543000

 

Im Ergebnisplan:   ja            im Finanzplan: ja

 

 

 

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Anlagen

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