Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/20/169-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn geprüften Jahresabschluss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zum 31.12.2010 i.d.F. vom 10.11.2021 fest.
2. Das Jahresergebnis von EUR 1.857.000,44 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresabschlüsse und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2010 gemäß § 3a KPG M - V am 30.11.2021 abschließend geprüft, das Ergebnis der Prüfung im Prüfungsbericht vom 30.11.2021 zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.
Nach der Prüfung bestehen keine wesentlichen Bedenken, den Jahresabschluss zum 31.12.2010 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses sind Bestandteil der Beschlussvorlage.
Zum 31.12.2010 beträgt
- die Bilanzsumme EUR 76.455.754,32
- das Eigenkapital EUR 40.111.126,27
- die Summer der Kreditverbindlichkeiten EUR 1.790.725,59
Ergebnisrechnung:
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat im Jahr 2010 ein Jahresüberschuss von EUR 1.857.000,44 erwirtschaftet. Dieses ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Nr. GemHVO - Doppik M-V wurde erreicht.
Finanzrechnung:
Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO - Doppik M-V wurde erreicht.
Saldo laufende Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsvorjahres EUR 0,00
+ Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR 1.177.804,82
./. planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen EUR 563.328,77
= Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung EUR 614.476,05
Finanz. Auswirkung
Ja / Nein
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Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) |
Jährliche Folgekosten / Folgelasten |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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€ |
€ |
Veranschlagung 2021 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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