Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/87/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 - Eigenbetrieb "Kommunalservice Kühlungsborn"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.11.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Anhörung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Feststellung des durch die Fidelis Revision GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft -, Waren (Müritz), geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“.
Behandlung des Jahresergebnisses
Im Wirtschaftsjahr 2020 ist ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 91.715,65 entstanden. Davon werden EUR 20.700,00 in die zweckgebundene Rücklage für die Instandhaltung des Bootshafens eingestellt. Der danach verbleibende Betrag in Höhe von EUR 71.015,65 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zusammen mit dem Gewinnvortrag früherer Jahre in Höhe von EUR 358.120,50 ergibt sich ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 429.136,15. Dieser dient zur Abdeckung erwarteter Jahresfehlbeträge in den folgenden fünf Jahren.
Sachverhalt
Feststellung des Jahresabschlusses
Siehe geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“.
Behandlung Jahresergebnisses
Gemäß § 13 Abs. 2 EigVO M - V ist ein in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Jahresüberschuss in folgender Reihenfolge zu verwenden:
- Abdeckung von Verlustvorträgen
- Vortrag auf neue Rechnung zur Abdeckung erwarteter Jahresfehlbeträge in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren
- Einstellung in die Rücklagen
- Ausschüttung an die Gemeinde, soweit es nach der EigVO M-V oder nach anderen Vorschriften zulässig ist.
zu 1.: Verlustvorträge sind nicht vorhanden
zu 2.: Jahresfehlbeträge in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren werden erwartet, daher grundsätzlich Vortrag auf neue Rechnung, aber aufgrund vertraglicher Grundlage mit der TSK GmbH besteht eine Verpflichtung dahingehend, jährlich EUR 20.700,00 in eine Instandhaltungsrücklage beim Eigenbetrieb einzustellen
zu 3.: - siehe Ausführungen zu 2.
Zu 4.: - nicht relevant
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja / Nein
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Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- |
Jährliche Folgekos- |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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€ |
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Veranschlagung nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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