Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/30/111
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Stefanie Zielinski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.09.2021
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Sachverhalt
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) vom 21.12.15 (GVOBl. M-V 2015, S. 612) § 2, - Aufgaben der Gemeinden – ,
haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen (§ 2, Abs. 1)
Gemeinden haben gemäß der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung – FwOV M-V) vom 21.04.17 (GSM-V. Gl. Nr. 2131-1-10) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Gebiet Schutzziele für die vorhandenen Gefahrenarten festzulegen. Grundlage für die Schutzziele bildet die Gefahren- und Risikoanalyse, die das Gefahrenpotential entsprechend den örtlichen Verhältnissen objektiv beschreibt. Entsprechend des Gefährdungspotentials des Gemeindegebietes bestimmen die Schutzziele das Schutzniveau, das mindestens erreicht werden soll. Die auf Grundlage standardisierter Schadensereignisse festgelegten Qualitätskriterien für die Schutzzielerfüllung formulieren dabei zu welchem Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen von den zur Verfügung stehenden Mitteln eingegriffen werden soll, um den eingetretenen Gefahrensituationen verhältnismäßig zu begegnen.
Die Schutzzielbestimmung und die Bestimmung über den Erreichungsgrad ist eine politisch zu verantwortende Entscheidung. Sie bestimmt die Qualität der Feuerwehr der Gemeinde.
Am 26.09.2019 wurde auf dieser Grundlage der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschlossen.
Unter 4.4 des Brandschutzbedarfsplanes, Seite 60, wurde der Bestand der Feuerwehrfahrzeugflotte dargestellt. Sie Aufschlüsselung der Altersverteilung erfolgte in Groß- und Kleinfahrzeuge.
Gemäß der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung – FwOV M-V) vom 21.04.17 (GSM-V. Gl. Nr. 2131-1-10) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern, wurde die Stadt Ostseebad Kühlungsborn aufgrund seiner Bedeutung als Grundzentrum und als größter Bade- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern in die Brandbekämpfungsgefährdungsstufe 3 eingeordnet. Dies wurde umfangreich im Brandschutzbedarfsplan unter Punkt 2.2, ab Seite 16, dargestellt.
Das Fahrzeug-Soll-Konzept, ab Seite 90, unter Punkt 6.3, zeigt die Mindestausrüstung der städtischen Feuerwehr entsprechend der Gefahren- und Risikoanalyse gemäß Feuerwehrorganisationsverordnung MV.
Fälschlicherweise wurde hier statt des empfohlenen Tanklöschfahrzeuges (TLF) ein einfaches Löschfahrzeug (LF 20) aufgeführt.
Als Folgefehler wurde unter 7.3, Seite 102, in den Maßnahmen zur Umsetzung im fahrzeugtechnischen Bereich die Anschaffung eines LF 20 vorgesehen. Siehe Punkt F_2.
Nach Abstimmung auf Landkreisebene, Abteilung Brandschutz, handelt es sich hierbei um einen offensichtlichen Fehler. Dieser hat zur Folge, dass die Beschaffung des für Kühlungsborn erforderlichen Tanklöschfahrzeuges (TLF), zwar notwendig, jedoch aufgrund der fehlerhaften Ausweisung im Brandschutzbedarfsplan nicht förderfähig wäre.
Dieser Fehler ist vor der Anschaffungsplanung für ein Neufahrzeug zu korrigieren.
Das Tanklöschfahrzeug soll mit einer Löschwassermenge von 4.000 Litern, sowie statt mit einer üblichen Truppkabine mit einer Staffelkabine ausgestattet sein.
Der Unterschied zwischen einer Truppkabine und einer Staffelkabine liegt in der personellen Besetzungsmöglichkeit.
Zur Erklärung:
Truppkabine 1/2 (eins zu zwei) Besatzung, d.h. 1 Fahrer zzgl. 2 Einsatzkräfte
Staffelkabine 1/5 (eins zu fünf) Besatzung, d.h. 1 Fahrer zzgl. 5 Einsatzkräfte
Zur Sicherung der Einsatzstärke vor Ort wird aus diesem Grund die Ausstattung des Tanklöschfahrzeuges mit einer Staffelkabine empfohlen.
Aufgrund der Einstufung in die Gefährdungsstufe 3, wird das Mitführen von 4.000 Litern Wasser für die Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn empfohlen.
Die Korrektur des Brandschutzbedarfsplanes ist dahingehend zu beschließen. Sodann kann mit der Umsetzungsmaßnahmen zur Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, unter Zuhilfenahme von Fördergeldern, begonnen werden.
Die unter Punkt 7.3 F_2 vorgesehenen Beschaffung eines LF 20, wird durch die Beschaffung eines TLF 4.000 mit Staffelkabine ersetzt.
Finanz. Auswirkung
JA / Nein
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Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) |
Jährliche Folgekosten / Folgelasten |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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Veranschlagung 2020 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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