Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/20/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt auf Empfehlung des KWA dem Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. zu entsprechen und eine institutionelle Förderung in Höhe von EUR 155.000 in den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetrieb KSK einzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Siehe Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. Die Tätigkeit sowie das Angebot der touristischen/kulturellen Maßnahmen wurden vom Vorstand des Kunstvereins im KWA am 03.09.2015 erläutert.

 

Der Kunstverein Lesehalle e.V. beantragt für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 eine Zuwendung in Höhe von TEUR 155. Für den Vorjahreszeitraum belief sich der Antrag auf TEUR 151. Im Jahr 2015 wurde dem Kunstverein letztendlich eine institutionelle Förderung in Höhe von TEUR 135 gewährt. Gegenüber dem Zuwendungszeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 ist somit eine Erhöhung im TEUR 20 (TEUR 155 – TEUR 135) zu verzeichnen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

EUR 155.000

EUR 155.000

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

im Wirtschaftsplan des KSK

 

 

 

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